DAS ROTE DAUERKENNZEICHEN - 07ŽER ZULASSUNG
 
Wenn alle Stricke reißen: Das in Optik und Gesetzestext ausgefallenste Kennzeichen.
 
Author: JackMoon / verfasst am 04.02.2001
  • Mit der sogenannten 07Žer Zulassung wird einem die Möglichkeit eingeräumt, auch Fahrzeuge ohne reguläre Strassenzulassung unter bestimmten Rahmenbedingungen im öffentlichen Strassenverkehr zu bewegen. Die Grenzen sind hierbei allerdings klar abgesteckt.

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  • Um eine solche Zulassung zu bekommen, sind einige nicht unwesentliche Kriterien zu erfüllen. Ersteinmal ist bei der zuständigen Zulassungsstelle zweifelsfrei der Besitzanspruch am Fahrzeug nachzuweisen. Hierzu werden ein Kaufvertrag und der Fahrzeugbrief benötigt. Das Fahrzeug sollte ferner ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen, Ausnahmen sind möglich. Auch die Einforderung eines Sachverständigengutachtens ist nicht unüblich. Selbst der Besitzer des Fahrzeugs kommt auf den Prüfstand. Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und eine Überprüfung der Verkehrssünderkartei sind gängige Praxis.

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  • Fahrzeuge mit 07Žer Kennzeichen erfahren die gleiche Pauschalsteuer wie Oldtimer (derzeit DM 375,-/Jahr), unabhängig von Hubraum und KAT oder nicht KAT. Die Besonderheit jedoch besteht darin, das dieses Kennzeichen auch für mehrere Fahrzeuge gelten kann, d.h. natürlich nur dann, wenn die anderen Fahrzeuge die selbe Prozedur durchlaufen haben. Der Steuersatz bleibt dadurch unangetastet. Zu beachten ist auch hierbei die Unterbringung der nicht beschilderten Fahrzeuge. Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Strassenland geparkt werden (Garage oder Privatgrundstück sind notwendig).

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  • Die Einsatzmöglichkeiten des beschilderten Fahrzeugs sind vom Gesetzgeber stark eingeschränkt. Danach darf das Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr nur zu Überführungs-, und Probefahrten und auf speziellen Oldtimer-, bzw. Exotentreffen, oder innerhalb eines organisierten Autocorsos bewegt werden. Bei der Auslegung der einzelnen Fahrten ist Phantasie gefragt. In jedem Fall jedoch ist ein Fahrtenbuch zu führen.

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  • Die Vorstellung zur Hauptuntersuchung sowie der Abgasuntersuchung entfallen. In Einzelfällen kann jedoch ein Besuch beim Sachverständigen durch den freundlichen Verkehrspolizisten verordnet werden.