OLDTIMERZULASSUNG
 
Eine Variante für eine Sonderzulassung eines exotischen Fahrzeugs ist die Oldtimerzulassung. Wer sie bekommt und worauf man achten sollte.
 
Author: JackMoon / verfasst am 04.02.2001
  • Die Sonderzulassung "Oldtimer" eines Fahrzeugs vereint viele Vorteile in sich. Gerade bei amerikanischen Fahrzeugen ist sie ein wichtiger Notnagel, wenn man nicht das ganze sauer verdiente Geld dem Staat in den Rachen werfen will.

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  • Besonders die Pauschalbesteuerung aller als Oldtimer zugelassenen Fahrzeuge, unabhängig von Hubraum und KAT oder nicht KAT, mit einem Jahressteuersatz von derzeit DM 375,- ist oft eine große Ersparnis gegenüber der "normalen" Zulassung. Ein weiterer Vorteil ist die uneingeschränkte Nutzbarkeit des Fahrzeugs in steuerrechtlicher Hinsicht. In wie fern Haftpflichtversicherer günstigere Oldtimertarife anbieten, entzieht sich meiner Kenntnis. Allerdings ist mir zu Ohren gekommen, das ihrerseits die Nutzbarkeit gern auf 5000 km/Jahr beschränkt wird. Das sollte für einen Autofreak allerdings keine Hürde darstellen.

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  • Kompliziert wird es allerdings wenn das Fahrzeug diese Zulassung erst noch bekommen soll. Hierbei muß es in jedem Fall mindestens 30 Jahre alt sein und sich weitesgehend im Originalzustand befinden. Außerdem muß es in die Kategorie "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" fallen. Letztendlich jedoch liegt die Entscheidung beim amtlich annerkannten Sachverständigen eures Vertrauens dem ihr euer Fahrzeug vorführt und dessen Auslegung der vom Staat erlassenen "Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimerfahrzeugen", ob die "Betriebserlaubnis als Oldtimer" erteilt wird oder nicht.